Garderobe, Taschen und Rucksäcke
Im Untergeschoss stehen Schließfächer und Garderoben bereit. Überjacken, Taschen und Rucksäcke sowie nasse Kleidungsstücke müssen zum Schutz der Kunstwerke eingeschlossen oder aufgehängt werden. Kleine Taschen bis DIN-A4-Format (20 × 30 cm) dürfen mit in die Ausstellungsräume.
Für verwahrte Gegenstände besteht keine Haftung.