Der Kreis Warendorf ist bemüht, seine Website www.museum-abtei-liesborn.de im Einklang mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) sowie des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.museum-abtei-liesborn.de und entspricht den Vorgaben des §4 BITV NRW.
Die Website www.museum-abtei-liesborn.de ist mit den Anforderungen gemäß der BITV NRW zurzeit nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 19.11.2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage eines am 19.11.2025 durchgeführten Selbsttests (https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html) erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website www.kreis-viersen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Rückmeldeformular.
Sie können uns auch telefonisch unter der nachfolgenden Rufnummer kontaktieren: 02581 53-0
Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen